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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vorbemerkung / Zweck

Alle Angebote, Lieferungen und elektronischen Übermittlungen, sowie die
Überlassung der Nutzungsrechte erfolgen freibleibend und nicht exklusiv
ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichenden
Geschäfts- oder Bestellbedingungen des Bestellers ist hiermit widersprochen.
Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch die ungeöffnete
Rücksendung unseres Bildmaterial innerhalb von 48 Stunden Gültigkeit.
Der Zweck einer jeden Bildlieferung ist die honorarpflichtige Überlassung
von Nutzungsrechten an Fotos und bildlichen Darstellungen zu einem vor der
Verwendung genau bestimmten Zweck. Entsprechen die Angaben des Bestellers
nicht der Nutzungsart, so gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt
und die Agentur ist von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt.
Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, insbesondere von Personen
der Zeitgeschichte, werden von der MaRo-Visions nicht vertreten.

2. Eigentum

Bildmaterial, das grundsätzlich nur leihweise für eine begrenzte Zeit
überlassen wird, bleibt immer Eigentum von MaRo-Visions. Nutzungsrechte
gelten erst nach Eingang des Honorars als übertragen. Der Kunde ist nicht
berechtigt, Bildmaterial, Kopien davon, Lithos, elektronische Kopien und
Datenträger, oder andere druckfähige Vorlagen, die aus von MaRo-Visions
gelieferten Bildern bestehen oder diese enthalten, weiterzugeben. Er haftet
bei Mißbrauch gesamtschuldnerisch.

3. Haftung

Haftbar ist in jedem Falle der Besteller, auch wenn er im Auftrag Dritter
handelt. Er wird insbesondere in folgenden Fällen haftbar gemacht:

Verletzung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen: Der
Bildverwender hat das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen zu
achten. Er ist verpflichtet vor der Veröffentlichung eine entsprechende
Freigabe einzuholen.

Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist unzulässig. Es gelten
die Bestimmungen des Urheberrechtes.

4. Kosten

Jede Bildverwendung ist honorarpflichtig. Die Höhe der Honorare richtet sich
nach der Art der Verwendung. Sollten diese aus irgendwelchen Gründen nicht
Vertragsbestandteil geworden sein, gelten die in der aktuellen
Honorarübersicht der MFM genannten Preise. Die Möglichkeit individueller
Preisabsprachen bleibt gegeben. Der Besteller ist verpflichtet die zur
Abrechnung notwendigen Angaben zu machen.

Die Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Verwendung für
Layoutzwecke ist anzuzeigen und kostenpflichtig.

5. Sonstiges

Eine Urheberbezeichnung / Quellennachweis (Fotonachweis) im Sinne des §13
UrhG wird so verlangt, daß kein Zweifel an der Herkunft des Bildes möglich
ist. Bei Unterlassung des Vermerkes wird ein Zuschlag von 200% zum Honorar
verlangt. Der Besteller / Verwender ist verpflichtet, zwei vollständige
Belegexemplare mit Anstrich kostenlos unaufgefordert zur Verfügung zu
stellen. Sämtlich Nebenrechte bleiben vorbehalten.