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AGB/Datenschutz

Wichtiger Hinweis vorab:

Die Nutzung der ROTH-FOTO-Bilddatenbank (nachfolgend ROTH-FOTO genannt)  ist ausschließlich professionellen Verwertern (Redaktionen mit journalistisch-/publizistischen Inhalten) vorbehalten. Für Privatpersonen ist die Nutzung ausgeschlossen.


NUTZUNG DER ROTH-FOTO ONLINE BILDDATENBANK

1.) Der Zugang zur Datenbank ist nur mit einer gültigen User ID und einem Passwort möglich. Diese Zugangsdaten werden Interessenten auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die Zugangsdaten sind von der ROTH-FOTO Bilddatenbank und dem ROTH-FOTO-Bilddatenbank-Nutzer (nachfolgend Nutzer genannt) vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist verboten. Sollten die Zugangsdaten durch Verschulden des Kunden missbraucht werden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden.

2.) Der Nutzer kann die ROTH-FOTO-Bilddatenbank nutzen, um in den dort gespeicherten Bilddatenbeständen der einzelnen Fotografen online nach Fotos zu recherchieren und diese als Preview oder als High- Resolution Daten downloaden.

3.) Für jeden Download wird vom Fotografen eine Downloadgebühr berechnet; außer wenn zwischen Besteller und Fotograf etwas anderes vereinbart wird. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Downloadgebühr erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.

4.) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit der ROTH-FOTO-Bilddatenbank. Es bleibt der ROTH-FOTO-Bilddatenbank   jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.

5.) Eine Nutzungsgenehmigung für die Nutzung von Bildmaterial ist in jedem Einzelfall vom jeweiligen Fotografen gesondert einzuholen. Pauschale Vereinbarungen bezüglich einzelner Publikationen sind grundsätzlich möglich.



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN




I. GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Bestellungen oder Nutzungen von Bildmaterial der ROTH-FOTO-Bilddatenbank.

2.) Die AGB gelten als vereinbart bei Bestellung oder Nutzung von Bildmaterial durch den Besteller, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3.) Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Fotograf. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigung oder ähnlichen verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

4.) Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Bestellungen oder Nutzungen von Bildmaterial der ROTH-FOTO -Bilddatenbank sowie Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

5.) Alle Angebote, Lieferungen, elektronischen Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.


II. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL

1.) Die AGB gelten für jegliche Nutzung des dem Besteller überlassenen Bildmaterials, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form.

2.) Der Besteller erkennt an, dass es sich bei dem gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i. S. v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz (nachfolgend UrhG), mindestens aber um geschützte einfache Lichtbilder gemäß § 72 UrhG handelt.

3.) Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Fotografen. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zur Verfügung gestellt.

4.) Angebote, Lieferungen und Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen in der Regel gemäß dem Vertragszweck freibleibend und nicht exklusiv. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.

5.) Der Besteller hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben, soweit die konkret vereinbarte Nutzung dies auch tatsächlich erfordert.

6.) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von drei Werktagen nach Übermittlung des Bildmaterials schriftlich mitzuteilen, wobei ein Vorabzugang per Fax als fristwahrend gilt, sofern das Original rechtzeitig abgeschickt wurde. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Bei unterlassener fristgerechter Reklamation ist eine Haftung des Fotografen für evtl. bereits entstandene und/oder noch entstehende Schäden ausgeschlossen.

III. NUTZUNG DES BILDMATERIALS

1.) Der Besteller erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung in dem vertraglich festgelegten Umfang. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen  zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung (auch im Internet) zu verwenden.

2.) Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Besteller angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welches der Besteller angegeben hat oder welches sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist der Nutzungszweck maßgeblich, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

3.) Dem Besteller steht es frei, dass Lizenzmaterial in jedem Produktionsprozess zu verwenden, der für den in der Rechnung angegebenen beabsichtigten Verwendungszweck nötig sein könnte. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. im Produktionsprozess beteiligte Subunternehmen) ist nur in dem für den Vertrag erforderlichen Umfang gestattet.

4.) Eine Weiterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte (auch andere Konzern- oder Tochterunternehmen) außerhalb der Nutzung im Rahmen von § IV Ziffer Nr. 3 und Ziffer VIII Nr. 3 ist nicht gestattet. Ebenso sind Vervielfältigungen, Duplikationen, Reproduktionen o. ä., unabhängig in welcher Weise die Nutzung erfolgt, für Archivzwecke, außerhalb des § 8, nicht gestattet. Im Fall der Einräumung eines exklusiven Nutzungsrechts bedarf die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte,  auch an andere Redaktionen eines Verlages, der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

5.) Außerdem bedarf jede über die Ziffern IV Nr. 1 – 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und ist gesondert honorarpflichtig. Das gilt insbesondere für:

- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, Produkt begleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziffer IV Nr. I – III und Ziffer XIII Nr. 1 AGB dient,

- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Bestellers handelt),

- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

6.) Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

7.) Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich ausschließlich in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung, Bearbeitung  oder Umgestaltung (z. B. Montage, fototechnische Befremdung, Kolorierung, Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel) und jede Veränderung bei Bildwiedergabe (auch z. B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

8.) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

9.) Der Besteller hat bei der Bestellung von Bildmaterial über die Art der beabsichtigten Nutzung umfassend Auskunft zu geben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erfolgt vom Fotografen die Einverständniserklärung zur Nutzung des Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart, gilt das Einverständnis als nicht erteilt und der Fotograf ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt. Diese Freistellung erfasst auch die Übernahme der notwendigen Rechtsverfolgungskosten auf erstes Anfordern. Eigene Schadensersatzansprüche des Fotografen bleiben vorbehalten.

10.) Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig. Für den Fall der Zuwiderhandlung stellt der Besteller den Fotograf schon jetzt von Ansprüchen Dritter, insbesondere Schadensersatzansprüchen frei. Diese Freistellung erfasst auch die Übernahme der notwendigen Rechtsverfolgungskosten auf erstes Anfordern. Eigene Schadensersatzansprüche des Fotografen bleiben vorbehalten.

11.) Unabhängig von der urheberrechtlichen Nutzungserlaubnis für das Bildmaterial ist der Besteller allein für die konkrete Bildnutzung verantwortlich und hat die gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungen Dritter (z. B. bei Personenbildnissen oder Abbildungen geschützter Werke oder Marken) in eigener Verantwortung einzuholen.


IV. HONORARE

1.) Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung von Bildmaterial als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

2.) Honorare sind vor Verwendung mit dem Fotografen zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium sowie Art und Umfang der Nutzung gemäß Angaben des Bestellers. Die Honorarhöhe orientiert sich an den jeweils aktuellen Honorarsätzen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

3.) Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

4.) Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser- und Expeditionsaufnahmen, Illustrationen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.

5.) Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.

6.) Wird ein bebildertes Objekt (z.B. Buch, CD-Cover, Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut ein Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Besteller hat den Fotografen umfassend über den neuen Verwendungszweck zu informieren und muss sich die Zustimmung zur Nutzung im Vorhinein vom Fotografen einholen.

7.) Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8.) Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist der Fotograf berechtigt ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung stellen, auch wenn die Nutzung noch nicht erfolgt.

9.) Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das lizenzierte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

10.) Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der vom Besteller gemachten Angaben über den Umfang der Nutzung.


V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1.) Rechnungen der Fotografen sind sofort nach Erhalt netto, ohne Abzug, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen.

2.) Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers zulässig.


VI. URHEBER- UND QUELLENVERMERK; BELEGEXEMPLAR

1.) Unter Hinweis auf § 13 UrhG erfordert jedwede Nutzung des Bildmaterials ausdrücklich einen Urheber- und Quellenvermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung der Urheberschaft zum jeweiligen Bild bestehen kann und entsprechend den internationalen Gepflogenheiten.

2.) Der Urheber- und Quellenvermerk muss folgende Angaben beinhalten:

+ Fotografie und Copyright © + Vor- und Nachname Fotograf
+ Bildquelle: ROTH-FOTO Bilddatenbank

Der Urheber- und Quellenvermerk muss bei der Wiedergabe des Bildmaterials in räumlicher Nähe so angebracht sein, dass er für den Betrachter die Zuordnung von Bildmaterial zum Urheber ohne weiteres erkennbar ist

3.) Unterbleibt der Urhebervermerk, so hat der Fotograf Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100% als Ersatz für die entgangene Werbemöglichkeit zum jeweiligen Nutzungshonorar.  Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

4.) Von jeder Veröffentlichung im Druck sind dem Fotografen mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.



VII. SPEICHERUNG; ARCHIVIERUNG; WEITERGABE AN DRITTE

1.) Daten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Bestellers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts archiviert werden. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. die Datenträger sind zu vernichten, es sei denn, der Fotograf hat der internen redaktionellen Archivierung gesondert zugestimmt. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

2.) Eine Abspeicherung der übertragenen Daten durch den Besteller, über die Dauer der aktuellen Produktion hinaus, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Fotografen gestattet.

3.) Die Weitergabe von digitalen Bildern in Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträger ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

4.) Die Speicherung der Bilddaten in Onlinedatenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Besteller.

5.) Der Besteller schützt das Lizenzmaterial gegen unbefugten Zugriff Dritter mit dem Stand der Technik geeigneten Maßnahmen, z. B. einer geeigneten Firewall. Er stellt zudem sicher, dass Dritte, denen er sich zur Ausübung seiner Dienste bedient, diese Verpflichtungen ebenfalls einhalten und wird diese Dritten hierzu entsprechend vertraglich verpflichten.

6.) Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss die Namensnennung und der Bildquellennachweis gemäß Ziffer VII Nr. 2 mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Besteller hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicher zu stellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Fotograf jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.


VIII. VERANTWORTLICHKEIT BILDNUTZUNG

1.) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Besteller. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2.) Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden und stellt schon jetzt den Fotograf von möglichen Inanspruchnahme durch Dritte frei. Diese Freistellung erfasst auch die Übernahme der notwendigen Rechtsverfolgungskosten auf erstes Anfordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Fotografen bleiben vorbehalten.


IX. HAFTUNG

1.) Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

2.) Ansprüche des Bestellers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

3.) Die Zusendung und Rücksendung von Bildmaterial erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers.

4.) Haftbar ist in jedem Falle der Besteller, auch wenn er im Auftrag Dritter handelt. Er wird insbesondere in folgenden Fällen haftbar gemacht:

* Verletzung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen: Der Bildverwender hat das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen zu achten. Er ist verpflichtet vor der Veröffentlichung eine entsprechende Freigabe einzuholen.
* Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist unzulässig. Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtes.


X. VERTRAGSSTRAFE

1.) Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu zahlen.

2.) Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urheber- oder Quellenvermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

3.) Die Üblichkeit der Honorarhöhe orientiert sich an den jeweils aktuellen Honorarsätzen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

4.) Ein weitergehender Schadensersatzanspruch hiervon bleibt unberührt.


XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts,  als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für das Abbedingen der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.